Willkommen

… auf den Seiten unserer Stiftung. Wir freuen uns, dass Sie uns gefunden haben.

Lassen Sie sich informieren über das Anliegen unserer Stiftung, über die Ziele und Projekte, die wir fördern.

Und wenn es Ihnen gefällt, freuen wir uns ganz besonders, wenn Sie mitmachen!

Thomas Staebe gründete die nach ihm benannte Stiftung im Frühjahr 2007. Er war Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht in Freiburg und verfügt über eine mehr als 40 jährige Berufserfahrung. Die Probleme in Familien und deren Auswirkungen auf die Kinder haben ihn veranlasst, sich durch seine Stiftung in besonderer Weise zu engagieren.

Er ist mit der Lehrerin Karin Staebe verheiratet, die in Freiburg an verschiedenen Schularten mehr als 30 Jahre unterrichtet hat. Die beiden haben zwei erwachsene Töchter.

Die Stiftung

Rechtliche Grundlagen:

Die Thomas Staebe−Stiftung ist eine rechtlich unselbständige Stiftung in der Trägerschaft der Stiftung für die Bürgerschaft der Sparkasse Freiburg-Nördlicher Breisgau. Die Stiftung ist Mitglied im Bundesverband Deutscher Stiftungen.

Die Thomas Staebe–Stiftung wird durch den Stiftungsvorstand, das sind Karin und Thomas Staebe, vertreten. Sie nehmen die Stiftungsanträge entgegen und treffen die Entscheidungen über die Vergabe der Stiftungsmittel.

Die Stiftung für die Bürgerschaft der Sparkasse Freiburg-Nördlicher Breisgau kümmert sich treuhänderisch um die Stiftung und insbesondere um die Verwaltung des Vermögens.

Die Stiftung für die Bürgerschaft der Sparkasse Freiburg-Nördlicher Breisgau ist ermächtigt für die Thomas Staebe−Stiftung Zustiftungen und Zuwendungen Dritter anzunehmen und sie dem Stiftungsvermögen zuzuführen. Je nach Wunsch des Zuwendenden werden diese dem Vermögen zugeführt oder für satzungsmäßige Zwecke verwendet.

Lesen Sie mehr über die rechtlichen Grundlagen ….

Möchten Sie spenden oder zustiften?

Spenden bedeutet, dass Sie ein bestimmtes Projekt unterstützen wollen, indem Sie einen bestimmten Betrag für dieses Projekt zur Verfügung stellen. Die Spende kann in Bar- und/oder Sachwerten erfolgen. Sie erhalten hierfür eine Spendenbescheinigung, die Sie steuerlich berücksichtigen können. Bitte bezeichnen Sie Ihre Überweisung ausdrücklich als „Spende“. Zustiften bedeutet, dass Sie das Stiftungsvermögen durch Ihre Zustiftung erhöhen möchten, damit die Stiftung mehr Ertrag abwirft. Das Stiftungsvermögen, so also auch Ihre Zustiftung, bleibt immer erhalten und darf nicht angetastet werden. Die Zustiftung sollte sich auf mindestens 1.000 € belaufen. Zustiftungen sind im besonderen Maße steuerbegünstigt. Bitte bezeichnen Sie Ihre Zustiftung ausdrücklich als „Zustiftung in den Vermögensstock“. Spenden und Zustiftungen werden erbeten auf das Konto der Thomas Staebe−Stiftung wie folgt:

Stiftung für die Bürgerschaft
Thomas Staebe−Stiftung
Sparkasse Freiburg-Nördlicher Breisgau
IBAN : DE46 6805 0101 0012 6263 86
BIC : FRSPDE66

Die Thomas Staebe−Stiftung ist eine Kinder- und Jugendstiftung, die im Frühjahr 2007 von Rechtsanwalt Thomas Staebe aus Freiburg gegründet wurde.
Zweck der Stiftung ist die Förderung von Bildung und Erziehung für bevorzugt bildungsferne und benachteiligte Kinder und Jugendliche im Raum Freiburg i. Br. und Umgebung.
Es sollen Projekte -unter anderem unter Anleitung kompetenter Partner- in den Bereichen Sport, Kultur und Soziales gefördert werden, die das Verantwortungs- und Selbstwertgefühl sowie die soziale Kompetenz der Kinder und Jugendlichen stärken.